Wiederholungsausbildung zum Brandschutzhelfer

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Gesetzesgrundlage:

DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
§ 22 Abs. (2) „Notfallmaßnahmen“
ASR A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Abs. 6.2 „Brandschutzhelfer“

Inhalte der Schulung:

     THEORIE:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Brandschutzordnung (evtl. Änderungen)
  • Alarmierungswege und -mittel
  • Sicherheitskennzeichnungen und Fluchtwege (Änderungen und Erfahrungsaustausch)
  • Brandklassen
  • Funktionsweise und Handhabung von verschiedenen Feuerlöschmitteln 
  • Gefahren durch Brände


     PRAXIS:

  • Handhabung und Funktion von Feuerlöschmitteln
  • Realitätsnahe Übungen mit Feuerlöscher, z. B. Brandsimulator Papierkorbbrand, Spraydosenexplosion

DAUER:

ca. 4 Stunden (empfohlen jährlich)

ORT:
Wir bringen die Schulung zu Ihnen!

Oder sie findet in unseren eigenen Schulungsräumen in 26629 Großefehn/ Timmel statt (maximale Teilnehmerzahl: 16).

SPRACHEN:

Wir bieten die Schulung in Deutsch und Englisch an.

Teilnahmebescheinigung:

Im Anschluss der Wiederholungsausbildung erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

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