Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger

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Gesetzesgrundlage:

DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
FwDV 7 „Feuerwehr Dienstvorschrift 7 Atemschutz“

Inhalte der Schulung:

     THEORIE:

  • Zweck von Atemschutz
  • Regelwerke für Atemschutz
  • Atemluft und Atemvorgang
  • Atemgifte
  • Unterteilung Atemschutzgeräte
  • Funktionsweise Atemschutzgeräte (Filter)
  • Funktionsweise Atemschutzgeräte (Isoliergerät)


     PRAXIS:

  • Anlegen von Atemschutzmaske
  • Anlegen von Atemschutzgerät
  • Kurzprüfung
  • Trageübung

DAUER:

mind. 20 Stunden

ORT:
Wir bringen die Schulung zu Ihnen!

Oder sie findet in unseren eigenen Schulungsräumen in 26629 Großefehn/ Timmel statt (maximale Teilnehmerzahl: 16).

SPRACHEN:

Wir bieten die Schulung in Deutsch und Englisch an.

Zertifikat:

Im Anschluss der Ausbildung erfolgt eine Prüfung. Bei Bestehen von dieser erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.

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